Prediction Markets in Europa: Rechtslage 2026
Kernaussage: Europäische Prediction Markets befinden sich in einer Übergangsphase. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen regulatorischen Standard, doch bis dato hat kein etablierter Marktplatz eine vollständige EU-Lizenz vorweisen können. Unterschiedliche nationale Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erschweren die Lage zusätzlich.
Für europäische Nutzer, die an Prediction Markets teilnehmen möchten, ergibt sich ein zersplittertes rechtliches Umfeld. Der vorliegende Überblick dokumentiert den Stand der Regulierung in Europas zentralen Märkten — aktualisiert für Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Seit Dezember 2024 gilt die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung in vollem Umfang. Sie erfasst Prediction Markets, welche auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) registrieren lassen
- Anleger- und Verbraucherschutz, Geldwäschebekämpfung, Identitätsprüfung sowie Mindestkapitalausstattung sind verpflichtend
- Die jeweilige nationale Finanzaufsichtsbehörde (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) trägt die Verantwortung
Bislang hat noch kein bedeutender Prediction-Market-Betreiber eine komplette MiCA-Zulassung erhalten. Dennoch befinden sich mehrere Genehmigungsverfahren in Frankreich und Deutschland in Bearbeitung.
Deutschland
Deutschland präsentiert eine besonders vielschichtige Regelungssituation, da zwei unterschiedliche Aufsichtsrahmen relevant sein können:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspiel klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Keine international tätige Prediction-Market-Plattform verfügt derzeit über eine solche Genehmigung
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — falls die Märkte als Finanzinstrumente zu behandeln sind, gelten das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die BaFin-Erlaubnispflicht
Für eine tiefergehende Untersuchung der deutschen Rechtslage verweisen wir auf unseren Beitrag Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich grundsätzlich an den europäischen Vorgaben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Prediction Markets bislang nicht durch spezifische Regelungen adressiert. Allerdings könnte das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) Anwendung finden, falls Prediction Markets als Glücksspiel charakterisiert werden.
Schweiz
Als Nicht-EU-Staat unterliegt die Schweiz nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat einen innovationsfreundlichen Regulierungsansatz für dezentrale Finanzdienstleistungen geschaffen, unter welchen Prediction Markets potenziell als moderne Finanzdienstleistungen eingeordnet werden könnten. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) von 2019 regelt Online-Glücksspiel restriktiv, sieht aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
In den kommenden Jahren wird sich die europäische Regelungslandschaft weiter verfestigen und konkretisieren. Für aktive Marktteilnehmer gilt: Transaktionen gewissenhaft erfassen, professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen und nur auf autorisierten Plattformen operieren. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung in Deutschland erhalten Sie in unserem Steuer-Ratgeber.